Psychotherapie besteht aus einer unterschiedlichen Anzahl an Sitzungen. Die Dauer ist abhängig von der Ausgangslage und der Zielsetzung.
Eine Einheit (Einzelgespräch, Paar- oder Familiengespräch) dauert 50 Minuten, eine Doppeleinheit 100 Minuten.
Die Häufigkeit und Dauer der Psychotherapiesitzungen richtet sich nach dem Ziel und Problemstellungen und kann zwischen einmal pro Woche und einmal pro Monat liegen. Das Intervall vereinbaren wir gemeinsam und kann sich im Laufe der Psychotherapie auch ändern. Regelmäßigkeit fördert vor allem am Anfang einer Therapie den Prozess und den Psychotherapieerfolg.
Honorar
Das Honorar für Psychotherapie ist umsatzsteuerfrei und wird zwischen mir und Ihnen vor Beginn der Therapie vereinbart. Ein Kostenzuschuss durch die Krankenkasse ist möglich. Genauere Informationen zum Ablauf und Höhe des Zuschusses erhalten Sie direkt bei Ihrer Krankenkasse.
Erstgespräch
Das Erstgespräch dauert 50 Minuten und wird wie eine reguläre Einheit verrechnet. Es dient in erster Linie zum gegenseitigem Kennenlernen, dem Darstellen des persönlichen Anliegens und der ersten Zielklärung.
Auch die Rahmenbedingungen bzw. der systemische Zugang werden, je nach Vorerfahrung, besprochen. Bei Kindern/Jugendlichen oder Personen mit Unterstützungsbedarf können wir gerne vorab klären, wer sinnvoller Weise beim Erstgespräch mit dabei sein soll.
Absageregelung
Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie diesen bitte mindestens 24 Stunden vorher ab. Andernfalls wird das vereinbarte Honorar verrechnen.
Verschwiegenheit
In der Psychotherapie haben Sie die Möglichkeit, alle Ereignisse und Themen, die Sie belasten oder beschäftigen, anzusprechen. Als Psychotherapeutin und Psychologin unterliege ich der gesetzlichen Schweigepflicht nach dem Psychotherapie- und dem Psychologengesetz.
Diese besagen, dass ich zur Verschwiegenheit über alle mir in Ausübung meines Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet bin.
Bei Kindern unter 14 Jahren besteht eine Informationspflicht gegenüber den Eltern. Ab 14 Jahren gilt die allgemeine Verschwiegenheitspflicht.